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Wasserschaden: Wann zahlt die Versicherung (nicht)?

Jul 3, 2024 | Allgemein

Wasserschaden: Wann zahlt die Versicherung (nicht)?

Wasserschäden im Haus sind leider ein häufiges und oft sehr kostspieliges Problem in deutschen Haushalten. Obwohl viele Menschen gegen Wasserschäden versichert sind, herrscht in einigen Fällen Unsicherheit darüber, wann die Versicherung tatsächlich für den Wasserschaden zahlt und wann nicht. 

In diesem Ratgeber klären wir auf und zeigen, welche Schäden typischerweise abgedeckt sind und welche nicht.

Typische Wasserschäden im Haus

Wasserschäden im Haus können durch verschiedene Ursachen entstehen. Zu den häufigsten Szenarien gehören defekte Wasserleitungen, bei denen alte oder beschädigte Rohre platzen und zu bedenklichen Schäden führen können. Auch überlaufende Waschmaschinen oder Geschirrspüler, bei denen ein geplatzter Schlauch oder eine defekte Maschine schnell zu einer Überflutung führen kann, sind häufige Ursachen. 

Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser können Keller und Häuser überschwemmen. Undichte Dächer können bei starkem Regen oder Schneeschmelze zu Wassereintritt führen, und verstopfte Abflüsse können ebenfalls erhebliche Schäden verursachen.

Wohngebäudeversicherung und Wasserschäden

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst oder an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Dazu gehören Leitungswasserschäden, bei denen Wasser aus defekten Leitungen austritt und Wände oder Böden beschädigt. 

Auch Heizungswasserschäden, bei denen Wasser aus defekten Heizungsanlagen zu Schäden führt, sind normalerweise abgedeckt. Frostschäden an Rohren, wenn Leitungen durch Frost platzen und Wasser austritt, fallen ebenfalls in den Schutzbereich der typischen Gebäudeversicherung.

Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude aufkommt, deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Gegenständen ab. Solche Schäden können ebenfalls durch Leitungswasserschäden oder Überschwemmungen entstehen. 

Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist die Unterscheidung wichtig: Die Hausratversicherung des Mieters kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen auf, während die Wohngebäudeversicherung des Vermieters Schäden am Gebäude selbst abdeckt.

Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Versicherung nicht für den Wasserschaden zahlt. Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen oder Rückstau aus Abwasserrohren sind oft nicht durch die Standardgebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine zusätzliche Elementarversicherung notwendig, die speziell solche Naturgefahren abdeckt.

Versicherungen zahlen außerdem oft nicht für Schäden, die durch mangelnde Wartung oder Vorsorge entstehen. Wenn beispielsweise bei einem Rohrbruch Rohre aufgrund ihres Alters platzen und es keine regelmäßige Wartung gab, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Auch Schäden durch nicht gereinigte und verstopfte Rohre oder vernachlässigte Dichtungen sind häufig ausgeschlossen.

Auch Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind oft nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zu diesen Verhaltensweisen zählen unzureichende Beheizung im Winter, wodurch Wasserleitungen einfrieren und platzen können, oder unsachgemäße Installation von Geräten wie Waschmaschinen oder Spülmaschinen. Auch Wasserschäden durch bei Regen offen gelassene Fenster fallen in diese Kategorie.

Bei grober Fahrlässigkeit oder wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, kann die Gebäudeversicherung die Zahlung verweigern. In solchen Fällen könnte die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder Bewohners für den Schadensersatz aufkommen.

Es gibt zudem spezifische Ausschlüsse, die je nach Versicherungsvertrag variieren können. Häufig sind Schäden durch undichte Aquarien oder Wasserbetten nicht abgedeckt. Auch Schäden, die durch langfristige, allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehen, fallen oft nicht unter den Versicherungsschutz.

Was tun bei einem Wasserschaden im Haus?

Wenn ein Wasserschaden im Haus auftritt, ist es wichtig, schnell etwas zu unternehmen. Folgende Schritte sollten Sie baldmöglichst durchführen:

  1. Sicherheit gewährleisten: Elektrische Geräte nicht einschalten und die Stromzufuhr unterbrechen.
  2. Wasserzufuhr abstellen: Hauptwasserleitung schließen.
  3. Schaden dokumentieren: Fotos machen und den Umfang notieren.
  4. Versicherung kontaktieren: Den Schaden umgehend melden.
  5. Folgeschäden vermeiden: Besitztümer vor weiterer Feuchtigkeit schützen.
  6. Fachfirma beauftragen: Reparaturen und Trocknungsarbeiten von Profis durchführen lassen.
  7. Beweise sichern: Beschädigte Teile aufbewahren für mögliche Untersuchungen der Versicherung.

Informieren Sie auch Ihren Vermieter, falls Sie in einer Mietwohnung wohnen. Klären Sie, ob der Schaden durch die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgedeckt ist.

Präventionsmaßnahmen

Um Wasserschäden vorzubeugen, sind verschiedene Maßnahmen hilfreich. Regelmäßige Wartung von Wasserleitungen und Heizungsanlagen ist essenziell. Die Installation von Leckageschutzsystemen kann Lecks frühzeitig erkennen und die Wasserzufuhr unterbrechen. Besonders im Winter ist ausreichendes Heizen aller Räume wichtig. 

Vor der kalten Jahreszeit sollten alle Außenleitungen entleert und Gartenwasserhähne abgesperrt werden. Regelmäßige Reinigung von Dachrinnen verhindert Wasseransammlungen und potenzielle Schäden. Der Einbau von Rückstauklappen kann verhindern, dass Wasser aus überlasteten Abwassersystemen zurückfließt. Auch regelmäßige Dachinspektionen sind ratsam, um undichte Stellen frühzeitig zu erkennen.

Wasserschaden: Versicherungsschutz überprüfen und anpassen

Es ist ratsam, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Ihr Gebiet sinnvoll ist und achten Sie auf mögliche Ausschlüsse in Ihrem Vertrag. Informieren Sie sich über Selbstbeteiligungen und deren Auswirkungen auf Ihre Prämie. Eine gute Dokumentation wertvoller Gegenstände kann im Schadensfall sehr hilfreich sein.

Wasserschaden und die Versicherung zahlt nicht – das muss nicht sein

Wasserschäden können erhebliche Kosten verursachen und sind nicht immer durch die Versicherung abgedeckt. Sie sollten die Bedingungen der eigenen Versicherungspolice sowie die Risikofaktoren in Ihrer Umgebung und Ihrem Haus genau kennen. Besonders in Risikogebieten für Hochwasser empfiehlt es sich, einen zusätzlichen Schutz wie eine Elementarversicherung abzuschließen. 

Wenn Sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen und sich um die regelmäßige Wartung Ihres Gebäudes kümmern, können Sie einige unnötige Wasserschäden vermeiden und im Ernstfall gut vorbereitet sein. 

Sollte alle Prävention nichts nützen und doch ein Wasserschaden entstanden sein, stehen wir bei Isoab Ihnen unterstützend zur Seite. Wir beheben Wasserschäden in Köln, Düsseldorf, Essen und deutschlandweit in vielen weiteren Städten.

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